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Beschleunigte Grundqualifikation in der Fahrschule Bergkessel

Die beschleunigte Grundqualifikation müssen alle Kraftfahrer im gewerblichen Gütertransport erlangen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis C1 oder C nach dem 09.09.2009 erworben haben. Alle Kraftfahrer für den gewerblichen Personenverkehr müssen die beschleunigte Grundquali-fikation erlangen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis D1 o. D nach dem 09.09.2008 erworben haben.

Zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation muss der Teilnehmer einen 4-Wöchigen Tageslehrgang besuchen und anschließend eine theoretische Prüfung vor der IHK bestehen. Mit bestandener Prüfung hat der Kraftfahrer den Status eines Berufskraftfahrers (BKF).

Nur wer BKF ist, erhält in seinem Führerschein die Schlüsselzahl 95 in der Spalte 12 einge-tragen und darf im gewerblich Güter- oder Personenverkehr arbeiten. Alle Berufskraftfahrer müssen alle 5 Jahre mindestens 5 Tage BKF- Weiterbildung nachweisen um die Schlüssel-zahl 95 für BKF zu erneuern. Ohne diese Erneuerung darf der Inhaber einer solchen Fahrer-laubnis nicht weiter gewerblich Güter oder Personen befördern.

Die BKF-Weiterbildung kann an 5 einzelnen Tagen im Laufe der 5 Jahre beliebig erworben werden oder auch in einem Block von 5 Weiterbildungstagen zu jeder Zeit innerhalb der 5 Jahre.

Gerne laden wir Sie zu einem unverbindlichen Info.-Gespräch in unserer Fahrschule ein.

Tel. (030) 37 59 14 16

Bismarckstraße 82 / 83

10627 Berlin