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Transporter fahren mit Fahrerlaubnisklasse C1 und C1E |
Ausbildung möglich in folgenden Klassen
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C1
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit nicht mehr als neun Sitzplätzen (inkl. Fahrersitz) und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, sowie ein sehr kleiner Anhänger bis 750 kg z.G. (siehe Fahrzeugschein des Anhängers). [Mit diesem Führerschein dürfen auch Fahrzeuge der Klasse D1 im Inland, ohne Fahrgäste, zur Überführung an einen anderen Ort oder zu technischen Probefahrten geführt werden.] Vorbesitz: Klasse B erforderlich Befristet: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre Mindestalter: 18 Jahre Eignung/Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten Erneute Feststellung: Ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre
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C1E Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. [Mit diesem Führerschein dürfen auch Fahrzeuge der Klasse D1E im Inland, ohne Fahrgäste, zur Überführung an einen anderen Ort oder zu technischen Probefahrten geführt werden.] Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Vorbesitz: Klasse C1 erforderlich Befristet: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre Einschluss der Klassen: BE sowie D1E sofern Klasse D1 bzw. D vorhanden ist Mindestalter: 18 Jahre Eignung/Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung sowie augenärztliches Gutachten Erneute Feststellung: Ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre
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Tabelle der zu absolvierenden Ausbildungsfahrten in Stunden à 45 Minuten
| Besondere Ausbildungsfahrten |
C1 auf C C1 auf C1E |
B auf C C auf CE |
C1 und C1E (auf einmal) Solo Zug |
C und CE (auf einmal) Solo Zug |
| Überland |
3 |
5 |
1 |
3 |
3 |
5 |
| Autobahn |
1 |
2 |
1 |
1 |
1 |
2 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
1 |
3 |
0 |
2 |
0 |
3 |
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