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Motorrad fahren mit Fahrerlaubnisklassen A unbegrenzt, A, A1 |
Ausbildung möglich in folgenden Klassen
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A unbeschränkt Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Einschluss der Klassen: A1 und M Mindestalter: 25 Jahre Eignung/Sehvermögen: Allgemeine/Sehtest
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A beschränkt Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis. Einschluss der Klassen: A1 und M Mindestalter: 18 Jahre Eignung/Sehvermögen: Allgemeine/Sehtest
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A1 Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, je- doch nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von: a) 80 km/h (bbH) für 16-17 jährige, und b) unbegrenzt ab 18 Jahre Einschluss der Klassen: M Mindestalter: 16 Jahre/18 Jahre Eignung/Sehvermögen: Allgemeine/Sehtest
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Tabelle der zu absolvierenden Ausbildungsfahrten in Stunden à 45 Minuten
| Besondere Ausbildungsfahrten |
A1 A
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A1 auf A A auf A unb.
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| Überland |
5
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3
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| Autobahn |
4
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2
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| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
3
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1
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