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Motorrad fahren mit Fahrerlaubnisklassen A unbegrenzt, A, A1

Ausbildung möglich in folgenden Klassen

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A unbeschränkt

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr

als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h.


Einschluss der Klassen: A1 und M
Mindestalter: 25 Jahre
Eignung/Sehvermögen: Allgemeine/Sehtest

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A beschränkt

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr
als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW
und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die
Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.

Einschluss der Klassen: A1 und M
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung/Sehvermögen: Allgemeine/Sehtest

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A1

Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, je-
do
ch nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von:
a) 80 km/h (bbH) für 16-17 jährige, und
b) unbegrenzt ab 18 Jahre

Einschluss der Klassen: M
Mindestalter: 16 Jahre/18 Jahre
Eignung/Sehvermögen: Allgemeine/Sehtest

 

 

Tabelle der zu absolvierenden Ausbildungsfahrten in Stunden à 45 Minuten

 

Besondere Ausbildungsfahrten

A1
A

A1 auf A
A auf A unb.

Überland

5

3

Autobahn

4

2

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

1