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Fahrschule Bergkessel: Ausbildung Klasse B und BE
[Produktbild]
Ausbildungsfahrzeug Golf IV BJ2004
(jetzt in Silber) mit
FaZuB

Fahren mit 17!

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Ausbildung möglich in folgenden Klassen

 

bullet B z.B. bis 750kg z. Gm. an 3,5t z. Gm. KFZ

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3,5t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen ohne dem
Führersitz.

  1. Ungebremste Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse dürfen an Zugfahrzeuge bis
    maximal 3,5t z. Gm. angehängt werden (Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges beachten!).
  2. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg, wobei
    das Leergewicht der Zugmaschine größer/gleich sein muss. 
    Die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger (Kombination) dürfen nicht
    3,5t übersteigen.
    (Maximal-Beispiel: KFZ mit z. Gm. von 2t (Leergewicht 1,5t) + Anhänger 1,5t z. Gm)

    Einschluss der Klassen: L und M
    Mindestalter: 18 Jahre
    Eignung/Sehvermögen: Allgemeine/Sehtest

 

bullet BE

Kombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen
mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die
Anhängelast das 1,5fache der zu zulässigen Gesamtmasse des ziehenden
Fahrzeuges betragen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t
z. Gm. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
(Maximal-Beispiel: KFZ mit z. Gm. von 3,5t + Anhänger 5,25t z. Gm)

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klassen: keine
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung/Sehvermögen: Allgemeine/Sehtest


Tabelle der zu absolvierenden Ausbildungsfahrten in Stunden à 45 Minuten

 

Besondere Ausbildungsfahrten

B

B auf BE

Überland

5

3

Autobahn

4

1

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

1